Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 1 A 1327/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33148
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 1 A 1327/13 (https://dejure.org/2013,33148)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2013 - 1 A 1327/13 (https://dejure.org/2013,33148)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 1 A 1327/13 (https://dejure.org/2013,33148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Voranerkennungsverfahrens bzgl. einer Implantatbehandlung eines Beihilfeberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVO NRW § 4 Abs. 2 Buchst. b) S. 7
    Durchführung eines Voranerkennungsverfahrens bzgl. einer Implantatbehandlung eines Beihilfeberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 13 K 1915/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 1 A 1327/13
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2013 - 1 A 522/12

    Ablehnung einer weiteren Beihilfe für eine Implantatbehandlung bei Beginn der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 1 A 1327/13
    Das Verwaltungsgericht ist insoweit von einem zutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 2013 - 1 A 522/12 -, juris, Rz. 8 = NRWE), den auch der Kläger nicht in Frage stellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 1 A 2617/12

    Durchführung eines Voranerkennungsverfahrens für Zahnimplantate nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 1 A 1327/13
    Der im zweiten Halbsatz dieser Vorschrift enthaltene Klammerzusatz suspendiert u.a. für diese Indikation nur vom Erfordernis der Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens, nicht aber von der Vorlage eines Kostenvoranschlags und einer Anerkennung der Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahme und der Angemessenheit der Kosten durch die Festsetzungsstelle vor Behandlungsbeginn (vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2013 - 1 A 2617/12 -, juris, Rz. 6 = NRWE).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht